Amtlicher Führerscheintest

Wer einen Führerschein der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T machen möchte, muss einen amtlichen Sehtest bestehen (§ 12 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Die Bescheinigung können wir als amtliche Führerscheinsehteststelle bei Roman Wagner ausstellen.
Zum Auto fahren ist eine ausreichende Sehkraft erforderlich, um sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden.
Deshalb hat der Gesetzgeber als Grenze eine Sehleistung vorgegeben, die im Regelfall nicht unterschritten werden darf. Führerschein-Bewerber bestehen den Sehtest bei der amtlichen Sehteststelle mit einer Tagessehschärfe von v 0,7 auf jedem Auge.
Benötigt der Anwärter oder die Anwärterin eine Brille oder Kontaktlinsen um diese Sehschärfe zu erreichen, wird die Sehhilfe im Führerschein vermerkt.
Was benötigen wir außerdem?
– ein gültiger Reisepass oder den Personalausweis
Was kostet der Führerscheinsehtest?
– die amtliche Prüfgebühr beträgt 6,43 EUR
Wird ein Termin benötigt?
– Nein, der Test kann jederzeit durchgeführt werden und dauert 5-10 Minuten.